Hauskauf in UNGARN

Andere Länder - andere Sitten - andere Abwicklung

Ein Haus in Ungarn zu kaufen ist  kein Hexenwerk und definitiv einfacher und schneller als in Deutschland.

 

Es gibt jedoch gravierende Unterschiede die vielen ertseinmal Angst machen. Vorsichtig sein ist generell nicht verkehrt, aber in Allem und hinter jedem Betrug zu wittern, ist doch ziemlich ungesund und läasst somanchen nicht zu einer Entscheidung kommen...

 

Als auswanderwilliger Deutscher, der von je her gewohnt ist dass alles kontrolliert wird und alles unheimlich kompliziert ist,  hält man immer alles für kriminell anmutet, wenn etwas anders ist als gewohnt.

Der Kauf einer Immobilie in Ungarn ist einfach, unkompliziert und vor allem auch sicher.

 

Der Kaufvertrag wird bei deutschsprachigen Rechtsanwälten unterzeichnet, nicht wie in Deutschland bei Notaren.

 


 

Aktuelle Neuerungen:

Die ungarische Rechtsanwaltskammer akzeptiert nun auch die Kaufvertrags-Abwicklungen per Skype-Konferenz !
Das kann genutzt werden bei einem erneuten Lockdown, bei Krankheit oder wenn Sie andersweitig verhindert sind um nach Ungafn zu kommen.

Dabei korrespondiert der Rechtsanwalt mit dem Käufer / Verkäufer per Skype und liest den Kaufvertrag vor. Die Originalunterschriften werden anschließend auf dem klassischen Postweg ausgetauscht. Praktisches Vorgehen, oder?

Obwohl fast jede Immobilie gekauft werden darf, gibt es einige Einschränkungen.

 

So dürfen "normalerweise" keine landwirtschaftlichen Nutzflächen, Gewässer (Teiche und Seen) oder in Naturschutzgebieten liegende Objekte gekauft werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. EU-Ausländer können z.B. pro Person Flächen im Außenbereich bis zu 1 Hektar = 10.000 m² kaufen. 

Hat der Käufer eine passende Immobilie ausgewählt und steht der Kaufpreis fest, so prüft der Rechtsanwalt zuerst an Hand eines aktuellen Grundbuchauszuges, der nicht älter als 30 Tage sein darf, die Eigentumsverhältnisse.

Wesentliche Bestandteile des Kaufvertrages sind die Personalien der Käufer und Verkäufer, die genaue Bezeichnung der Immobilie einschließlich der Größe des Grundstückes, natürlich der Kaufpreis und das Datum der Übergabe der Immobilie an den Verkäufer. Der Käufer erhält noch am gleichen Tag eine Übersetzung des Kaufvertrages.

Üblich sind auch 10% Anzahlung des Kaufpreises, um sich das Objekt fest reservieren zu lassen und der terminliche Ablauf ist dann wie folgt:

Termin zur Kaufvertrags-Unterzeichnung
Hier müssen alle beteiligten Personen die im Grundbuch stehen (Verkäufer) & alle Personen die ins Grundbuch sollen (Käufer) persönlich zum Termin erscheinen. Bei diesem Termin kann man die 10% Anzahlung dann übergeben oder man vereinbart gemeinsam einen Termin, bis wann diese per Überweisung zu leisten sein wird (8-10 Werktage)

Zahlung des restlichen Kaufsumme
Wird gemeinsam besprochen und im Kaufvertrag festgehalten (bis zum ....   spätestens). Hier gibt es keine Vorgabe, aber: Der gesamte Kauf muss laut Rechtssprechung innerhalb von 6 Monaten abgewickelt werden. Es ist hier auch noch üblich den Kaufpreis, bei kleineren Summen in bar zu bezahlen. Auch Euros werden akzeptiert.
 

Die Übergabe der Immobilie  / Schlüssel
Kann dann frei vereinbart werden. Der Verkäufer meldet den Zahlungseingang dem Anwalt und damit kann die Schlüsselübergabe erfolgen. Sollten Sie nicht anwesend sein zu dem Zeitpunkt, organisiere ich das gerne für Sie und lese auch zu diesem Zeitpunkt alle Zähler der Versorger ab und sorgen für eine reibungslose Vertragsumstellung.

 

Der Rechtsanwalt reicht den, von Käufern und Verkäufern unterschriebenen Kaufvertrag zusammen mit dem Grundbuchauszug und einer von einem ungarischen Anwalt beglaubigten Kopie der Reisepässe oder Personalausweise der Käufer,  beim für die Genehmigung zuständigen Amt der jeweiligen Komitatsverwaltung ein. Diese prüft noch einmal die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages.

Das ist tatsächlich nur eine Formsache und dauert nur etwa 4 – 6 Wochen. Nach der erfolgten Genehmigung ist der Kaufvertrag rechtskräftig. Als letzten juristischen Schritt veranlaßt der Rechtsanwalt die Eintragung der Käufer als neue Eigentümer in das Grundbuch.

 

Alle Immobilien werden grundsätzlich schulden- und lastenfrei verkauft. Eine seltene Ausnahme ist aber z.B. das im Grundbuch eingetragene Leitungsrecht der Telekom oder der Energieversorger.

Die ungarischen Rechtsanwälte arbeiten preisgünstig und effektiv. Die Kosten für einen Kaufvertrag betragen in der Regel 1 % des Kaufpreises zzgl. ungarischer MwST von 27%, mindestens jedoch 110.000 Ft. zuzüglich 50.000 Ft. / für beim Verwaltungsamt anfallende Gebühren. Erfahrungsgemäss sind deutschprachige Rechtsanwälte teurer, dafür entfällt die Gebühr für einen Übersetzer und man kommt wieder auf das gleiche raus.

Darin sind alle bis hin zur Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer in das Grundbuch anfallenden Kosten enthalten.

 

Nach etwa 3 – 9 Monaten ist dann die Grunderwerbssteuer zu zahlen. Die Höhe der Grunderwerbssteuer beträgt 4% des Kaufpreises und wird per Post an Ihre Adresse gesendet.

 

Nach Bezahlung und Schlüsselübergabe ist eine sofortige Hausversicherung dringend empfohlen.

 

Wenn Sie nun stolzer Eigentümer eines neuen Zuhauses sind, kann ich nur noch gratulieren und Sie herzlich willkommen heissen in Ungarn.

 

Üdvözöljük a magyarországi